Aktuelles
Im "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" schreibt die Koalition unter "Moderner Datenschutz für mehr Wachstum":
Wir vereinfachen den nationalen Datenschutz und nutzen alle vorhandenen Spielräume der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konsequent. Auf europäischer Ebene wollen wir erreichen, dass nicht-kommerzielle Tätigkeiten (zum Beispiel in Vereinen), kleine und mittelständische Unternehmen und risikoarme Datenverarbeitungen (zum Beispiel Kundenlisten von Handwerkern) vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen werden. Für mehr Rechtsklarheit und eine einheitliche Auslegung wird ein Datengesetzbuch geschaffen, das als kohärentes Regelwerk das Datenrecht harmonisiert und vereinfacht, soweit dies sachgemäß ist, und dabei den Datenschutz sichert und die Datennutzung fördert. Verfahren rund um den Datenschutz werden deutlich verschlankt, die Aufsichtsstrukturen vereinfacht und gebündelt (u.a. Zuständigkeitskonzentration beim BfDI). Die Datenschutzkonferenz (DSK) verankern wir im Gesetz, um gemeinsame Standards zu erarbeiten. In kleineren und mittleren Unternehmen wollen wir die Zahl der betrieblichen Datenschutzbeauftragten reduzieren." Ist kein Datenschutz wirklich der bessere Datenschutz? (2.7.)
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat sich in den "Stuttgarter Impulsen zur Modernisierung des Datenschutzes" mit 5 Mythen zur Datenschutzaufsicht auseinander gesetzt. Mit den "Eckpunkten aus Sicht der Aufsichtspraxis" wird eine Modernisierung des Datenschutzaufsicht gefordert. Hiermit wird ausführlich zu dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz "Die Föderale Modernisierungsagenda." vom 5.12.2025 und darin im Zweiten Kapitel zu dem Punkt "III Vereinfachung im Datenschutzrecht" Stellung bezogen. Einige Änderungsvorhaben betreffen Europäisches Recht und dürften aufwendiger werden. Das Papier des Koalitionsausschusses vom 2.7. war in Stuttgart wahrscheinlich noch nicht bekannt. (2.7.)
Der Bundesrat hat heute dem "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen" - entgegen der Beschlussempfehlung den Vermittlungsausschuss anzurufen - zugestimmt. Es ging dabei im Wesentlichen um die Absenkung des Regelschwellwertes von 500.000 versorgten Einwohnern auf 150.000 versorgte Einwohner. Auch kritisierte der Bundesrat die Öffnungsklausel für abweichende Landesregelungen zur Einstufung kritischer Einrichtungen, da zumindest die Strom- und Gasnetze landesübergreifend ausgelegt sind. Der Bundesrat äußerte seine Kritik in einer Entschließung. (6.3.)
Am 29.1. hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen" beschlossen. (29.1.)
Die Europäische Kommission hat am 20.1.2026 den Entwurf einer neuen Cyber-Security Verordnung 2 vorgestellt. Die Zahl der Erwägungsgründe steigt auf 172 und die Zahl der Artikel hat sich fast verdoppelt.
Neu ist insbesondere die Definition eines "High-risk suppliers" (Art. 2 Nr. 39), der von zahlreichen sicherheitsrelevanten Aktionen ausgeschlossen werden kann (Art. 100). (21.1.)
GPG4win - das GnuPG Paket für Windows - wurde in der Version 5.0 veröffentlicht. Es beinhaltet die aktuelle GnuPG Version 2.5.16, die auch auch Unterstützung für Post-Quanten-Algorithmen bietet. Plugins für das Klassische Outlook (GpgOL) und das Neue Outlook (GpgEX, noch experimentell) sowie der PDF-Viewer Okular in der GnuPG-Edition, der auch PDFs mit OpenPGP Signaturen versehen kann, gehören zum Paket. Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen finden Sie hier. (16.1.)
Das Buch "IT-Sicherheit für Dummies", das ich zusammen mit Sebastian R. Gerling geschrieben habe, ist jetzt erschienen und wir haben heute die ersten Exemplare erhalten. Damit können wir das Ergebnis der Arbeit der letzten eineinhalb Jahre buchstäblich in die Hand nehmen. Weitere Informationen - Inhaltsverzeichnis, Probeseiten und alle Links aus dem Buch - finden Sie auf der Web-Seite zum Buch. (20.4.22)
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