GDD-Erfakreis Bayern beim ADAC

Bericht von Lisa Schildhauer, Studentin der Wirtschaftsinformatik

Die runde 80. Sitzung des GDD-ERFRA-Kreises Bayern fand am 20. September 2019 in den Räumen des ADAC statt. Um 10:00 begrüßten die Vorsitzenden Frau Daniela Duda und Herr Dr. Wolfgang Mörlein die Teilnehmer und Teilnehmerinnen.

Geschäftsführer des ADAC, Herr Dr. Dieter Nirschl, stellte kurz die Arbeit des ADAC mit seinen ca. 4 Millionen jährlichen Einsätzen, den stetig vorantreibenden Verbraucherschutz, die Fahrsicherheitstrainings und vielen weiteren Angeboten für die über 21 Millionen Mitgliedern – Tendenz steigend.

Frau Daniela Duda legte anschließend ein Augenmerk auf die Geschichte des GDD-ERFA-Kreises Bayern von seiner Gründung und ersten Sitzung im Jahre 1987 bis hin zu der 80. Sitzung. Herr Prof. Dr. Rainer Gerling, Stellv. Vorsitzender des GDD e.V. hatte diesbezüglich noch einige Geschichten über die Vorträge und Vortragenden, sowie der gehaltenen Diskussionen zu erzählen.

Um 10:30 begann Herr Werner Polwein, Datenschutzbeauftragter des ADAC, mit dem ersten Vortrag. Er beschrieb den Zuhörer und Zuhörerinnen wie der ADAC das Projekt eines ganzheitlichen Datenschutzmanagements geplant und durchgeführt hat. Indes hat dieser die Aufgaben der Datenschutzkoordinatoren und die wichtigsten Teilbereiche des Datenschutzmanagements – Vorgabe, Beratung und Kontrolle – dargestellt.

Nach einer Fragerunde ging es über zu Herr Martin Rost vom unabhängigen Landeszentrum Datenschutz Schleswig-Holstein, welcher in einem intensiven Vortrag über seine Erfahrungen mit systematischen Prüfungen mit der DSGVO referierte. Er stellte fest, dass Transparenz kein Selbstzweck ist, sondern eine „dienende Funktion“ zur Herstellung der Beherrschbarkeit einer Verarbeitung. Besonders relevant ist dabei das Prüfen - ein Soll-Ist-Vergleich - das Kontrollieren – was ist relevant und was nicht – und das Beurteilen – Rechtskonform vs. Nicht-Rechtskonform. Dem Vortrag folgte eine große Diskussion, insbesondere aufgrund der Divergenz zwischen dem Modell und der Umsetzungsmöglichkeit in der Praxis.

Anschließend gab Herr Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamt für Datenaufsicht, eine Zusammenfassung über seiner Erfahrung der letzten 16 Monate und mit welchen Fragestellungen sich das Landesamt beschäftigt. Er stellte ebenso fest, dass bei Inkrafttreten der DSGVO der Beratungsbedarf anfangs aufgrund von Verunsicherung besonders stark anstieg. Ebenso steigt die Anzahl an Beschwerden und gemeldeten Datenschutzverletzung seitdem stetig. Das Landesamt ist bemüht seine beratende Funktion, insbesondere Online weiter auszuweiten.

Folgend plauderte Herr Günther Dorn, Leitender Regierungsdirektor a.D. aus dem Nähkästchen, und erzählte dem Publikum einige Anekdoten aus seinen Erfahrungen als Datenschutzpensionist und der langen positiven Beziehung zwischen den Bayerischen Datenschutz-Behörden und dem GDD-EFRA-Kreis Bayern.

Frau RAin Daniela Schmieder, Datenschutzbeauftragte der Bayerische Landeszentrale für neue Medien referierte kurz vor der Mittagspause über das Medienprivileg im Rundfunk. Dabei beantwortete sie unteranderem die Fragen was ist das Medienprivileg, wie wird dies ausgestaltet, welche sind die relevanten Aufsichtsbehörden, wann greift das Medienprivileg... Währenddessen musste das Publikum aktiv mitarbeiten und drei datenschutzrechtliche Fälle lösen.

Nach der Mittagspause und einer Stärkung (hier ein Dankeschön an den ADAC) erzählte Herr Ralf Bendrath, Referent für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europäisches Parlament, über die geschichtliche Entwicklung der DSGVO von den ersten Gesprächen bis hin zu einer fertigen Verordnung. Dabei wurde beschrieben wer wann beteiligt war, wie sich der Prozess der Kompromissfindung zwischen Rat und Parlament gestaltete, ohne den bestehenden Datenschutz abzuschwächen und welche Ausstrahlung letztendlich die DSGVO weltweit erreicht hat.

Herr Michael Will aus dem Ministerialrat des bayerischen Staatsministeriums gab einen Schnelldurchlauf durch die letzten 16 Monaten DSGVO und beschrieb welche Gesetze seitdem weitere Anpassungen erfahren haben bzw. auch nicht.

Nach einer kurzen Kaffeepause eröffnete die Referentin Frau Zuhal Ayar, Rechtsanwältin bei Baker & McKenzie den letzten Vortrag mit dem Satz bzw. Frage „Die Erosion des Datenschutzes durch Einwilligungen“. Sie ging dabei auf das Privacy-Paradox ein und hinterfragte in welchen Bereichen eine Einwilligung wirklich sinnvoll ist und wo sich die Grenzen des Kopplungsverbots befinden. Besonders viel Diskussionsbedarf wurde durch die Frage Daten als Zahlungsmittel – wie viel sind diese Wert ausgelöst.

Um 16.45 konnten sich die Vorsitzenden des GDD-ERFRA-Kreise Bayern von Teilnehmer und Teilnehmerinnen verabschieden und freudig auf die 81. Sitzung im LRZ hinweisen.